Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen und ihre Familien
Im Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern in die Europäische Union aufgenommen. Im Januar 2007 kamen Bulgarien und Rumänien hinzu. Diese politischen Entscheidungen führten zur Mobilisierung von arbeitswilligen Personen aus diesen Ländern in die westeuropäischen Staaten. Auch junge Frauen aus diesen Ländern suchen verstärkt eine Erwerbsarbeit in den Ländern Westeuropas. Viele sind dazu bereit, als Prostituierte ihren Gelderwerb zu sichern.
Deutschland ist hierfür besonders attraktiv. Neben dem vergleichsweise hohen Wirtschaftsniveau innerhalb der Europäischen Union erweckt sicherlich auch das Prostitutionsgesetz (im Januar 2002 in Kraft getreten) den Eindruck, dass legal und unkompliziert in diesem Gewerbe Geld verdient werden kann.
Bereits nach der ersten, noch deutlicher jedoch nach der zweiten EU-Osterweiterung, hat sich in Deutschland der Prostitutionsmarkt stark verändert. Zu beobachten sind folgende Phänomene:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass viele dieser Frauen bei ihrer Einreise wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten werden. Obwohl über die Rechtslage (Prostitutionsgesetz, Zuwanderungsgesetz) möglich, sind sie dennoch oft nicht unabhängig, selbständig und selbstbestimmt in der Prostitution tätig. Vielmehr werden sie von Händlernetzen und von Zuhältern kontrolliert und wirtschaftlich ausgebeutet. Vielen Frauen fehlt eine fundierte Selbstorganisation mit Blick auf Gesundheitsversorgung, die eigene Zukunftssicherung etc.