FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.:Die EU-Osterweiterung

Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen und ihre Familien


Die EU-Osterweiterung

Im Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern in die Europäische Union aufgenommen. Im Januar 2007 kamen Bulgarien und Rumänien hinzu. Diese politischen Entscheidungen führten zur Mobilisierung von arbeitswilligen Personen aus diesen Ländern in die westeuropäischen Staaten. Auch junge Frauen aus diesen Ländern suchen verstärkt eine Erwerbsarbeit in den Ländern Westeuropas. Viele sind dazu bereit, als Prostituierte ihren Gelderwerb zu sichern.

Deutschland ist hierfür besonders attraktiv. Neben dem vergleichsweise hohen Wirtschaftsniveau innerhalb der Europäischen Union erweckt sicherlich auch das Prostitutionsgesetz (im Januar 2002 in Kraft getreten) den Eindruck, dass legal und unkompliziert in diesem Gewerbe Geld verdient werden kann.

Bereits nach der ersten, noch deutlicher jedoch nach der zweiten EU-Osterweiterung, hat sich in Deutschland der Prostitutionsmarkt stark verändert. Zu beobachten sind folgende Phänomene:

  • Verstärkt bieten Frauen aus den neuen EU-Ländern ihre Dienstleistung im Sexgewerbe an;
  • diese Frauen sind jung und unerfahren;
  • in der Regel haben sie eine schlechte Schulbildung bzw. keine berufliche Bildung oder Erfahrung. Manche Frauen sind nicht alphabetisiert;
  • viele Frauen sprechen wenig oder kein Deutsch und können demzufolge ihre Dienstleistung nicht verhandeln oder kommunizieren;
  • die Frauen gehören oft zu den ethnischen Minderheiten der Roma in Rumänien und Bulgarien oder der türkischen Gruppen in Bulgarien;
  • die Frauen aus den neuen EU-Ländern zeigen mangelhafte Professionalität im Gewerbe (Selbstschutz u.a.);
  • häufig wird ungeschützter Geschlechtsverkehr praktiziert;
  • eine gesundheitliche Versorgung existiert nicht. Die Frauen haben in der Regel keine Krankenversicherung und finden keinen Zugang zu öffentlichen medizinischen Diensten;
  • die Frauen sind an Händler-, Zuhälter-, Verwandtschafts- und sogenannte Freundes-Netzwerke gebunden. Kontrolle, Ausbeutung und Gewalt durch Dritte finden regelmäßig statt;
  • es zeigt sich eine hohe Fluktuation in den Bordellen und eine starke Mobilität;
  • die Frauen sind in Deutschland aufenthalts- und arbeitsrechtlich legal tätig (Freizügigkeit).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass viele dieser Frauen bei ihrer Einreise wussten, dass sie als Prostituierte arbeiten werden. Obwohl über die Rechtslage (Prostitutionsgesetz, Zuwanderungsgesetz) möglich, sind sie dennoch oft nicht unabhängig, selbständig und selbstbestimmt in der Prostitution tätig. Vielmehr werden sie von Händlernetzen und von Zuhältern kontrolliert und wirtschaftlich ausgebeutet. Vielen Frauen fehlt eine fundierte Selbstorganisation mit Blick auf Gesundheitsversorgung, die eigene Zukunftssicherung etc.

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